Erste Einschätzung des Deutschen Kulturrates zum Koalitionsvertrag
Am 09.04.2025 haben CDU, CSU und SPD den Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ für die 21. Wahlperiode (2025-2029) vorgestellt. Im Kapitel „Kultur und Medien“ werden die Vorhaben für den Kultur- und Medienbereich skizziert.
Gleich zu Beginn werden einige Eckpfeiler benannt. So wird formuliert, dass Kulturpolitik gesellschaftsrelevant ist, dass der kulturelle Reichtum und die Vielfalt gepflegt, weiterentwickelt und verteidigt werden, dass Kunst und Kultur frei sind, dass die Förderung von Kunst und Kultur eine öffentliche Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen ist sowie dass die kulturelle Teilhabe aller Menschen gewährleistet werden soll.
Ebenso wird klargestellt, dass Kunstfreiheit verlangt, „dass für Kunst keine inhaltlichen Vorgaben des Staates gelten dürfen“. Entlang des gemeinsamen Papiers von BKM, Kulturministerkonferenz und kommunalen Spitzenverbänden aus dem Jahr 2024 wird formuliert, dass keine Projekte gefördert werden sollen, die antisemitische, rassistische und andere menschenverachtende Ziele verfolgen. Hierzu hatte sich der Deutsche Kulturrat bereits positioniert.
Die neue Koalition will mit Blick auf die Förderpolitik ein verlässlicher Partner sein. Dazu gehören u.a.: Fortsetzung der Reform der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, stabile Finanzierung der Kulturstiftung des Bundes und der Bundeskulturfonds, verlässliche Förderung der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung, Fortsetzung des Programms „Kultur macht stark“, Fortsetzung der Förderprogramme für den ländlichen Raum, Stärkung der Deutsche Welle ebenso sollen bei der Bundesförderung Mindestgagen und Honoraruntergrenzen berücksichtigt werden.
Geprüft werden soll u.a. die Fortsetzung des Kulturpass und die Wirksamkeit des Green Culture Anlaufstelle.
Hinsichtlich gesetzlicher Rahmenbedingungen ist u.a. geplant: zeitnahe Umsetzung der Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes, Schaffung eines wirksamen Restitutionsgesetzes, zeitnahe Reform des Filmförderungsgesetzes mit steuerlichem Anreizsystem und Investitionsverpflichtung, verlässliche Förderung von Games, Berücksichtigung von Clubs bei der Baunutzungsverordnung, Stärkung der sozialen Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern innerhalb und außerhalb der Künstlersozialkasse, konsequente Durchsetzung des Rechts am geistigen Eigentum und Schutz kreativer Produkte, Rechtssicherheit für gemeinnützige journalistische Angebote, Novellierung des Deutsche Welle-Gesetzes.
Unklar bleibt, was mit einer geplanten Strategie „Kultur & KI“ gemeint ist, die zusammen mit den Ländern entwickelt werden soll. Hier ist es dringend erforderlich, mit den Akteuren aus dem Kulturbereich zusammenzuarbeiten.
Es fehlt das Bekenntnis zum Staatsziel Kultur.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Das Kulturkapitel im Koalitionsvertrag ist eine sehr solide Grundlage für die Bundeskulturpolitik der nächsten vier Jahre. Vieles Bewährte soll fortgeführt werden und auch die beiden Lieblingsvorhaben der scheidenden Kulturstaatsministerin Claudia Roth, der Kulturpass und die Green Culture Anlaufstelle, werden mit einem Prüfauftrag versehen und damit eine Perspektive für die Fortführung eröffnet. Jetzt kommt es darauf an, wer das Amt der Kulturstaatsministerin oder des Kulturstaatsministers im Bundeskanzleramt übernehmen wird. Es muss eine Persönlichkeit sein, die die Zusammenarbeit des BKM mit den anderen Ressorts im Sinne der Kultur vorantreibt, moderiert und gestaltet und vor allem die für die sichere und solide Kulturfinanzierung des Bundes streitet. Der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst, die zugesagten Stärkungen in der Finanzierung einschließlich der Honoraruntergrenzen machen einen Aufwuchs im BKM-Etat unverzichtbar. Hieran wird die oder der Neue gemessen werden.“